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  • AutorenbildSilvia Josten

Laden am Arbeitsplatz - was muss ich beachten?

Aktualisiert: 22. März


Heckansichten mehrerer Autos im Parkhaus

Jedes Parken eines e-Fahrzeugs ist der ideale Zeitpunkt, um die Stromspeicher aufzuladen. Da liegt es nahe, auch die Stehzeit des Elektroautos während der Arbeitszeit im Büro zum Laden zu nutzen. Idealerweise bietet der Arbeitgeber hierzu eine betriebliche Ladestation an. Doch was ist zu beachten, wenn der Arbeitgeber den Strom für das eigene e-Auto liefert?


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Ist es sinnvoll, am Arbeitsplatz zu laden?

Wenn das e-Auto ca. 8 Stunden regungslos abgestellt wird, ist es sinnvoll diese Zeit zum Stromtanken zu nutzen. Gerade wenn der Arbeitnehmer zu Hause nicht über eine eigene Wallbox verfügt, ist das Laden am Arbeitsplatz praktisch. Auch aus Umweltgründen ist eine Aufladung des Elektroautos während der Arbeitszeit ideal, wie eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik FIT im Auftrag des NABU ergab. Das Laden um die Mittagszeit bringt ein deutliches CO2-Einsparpotenzial zustande. Denn zu dieser Zeit ist den Anteil an erneuerbarer Energie aus Wind und Sonne im Stromnetz am größten. Noch besser ist es, wenn die gelieferte Energie direkt aus einer eigenen Stromerzeugung, etwas durch eine Photovoltaikanlage auf dem Firmengelände erfolgt.


großer Parkplatz mit Solarpaneln als Dach
Stromerzeugung durch Solarpanel auf Firmenparkplatz

Was können Arbeitnehmer für das Laden am Arbeitsplatz tun?

Für Arbeitnehmer besteht kein Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz, auch wenn sie privat ein Elektroauto fahren. Dennoch kannst du dich mit Kollegen austauschen, ob Interesse an einer solchen Möglichkeit besteht. Da vermutlich nicht jedes e-Auto täglich geladen werden muss, reichen unter Umständen ein oder wenige Ladepunkte für mehrere Fahrzeuge. Mit der Idee und evtl. einem Konzept kannst du dann bei deinem Chef vorsprechen. Vielleicht begeistert er sich auch für diese Idee.


Wie sollten Arbeitgeber vorgehen?

Als Erstes sollte der Bedarf, also auch das Interesse in der Belegschaft, abgestimmt werden. Der ideale Standort wird ermittelt. Gibt es Parkhaus oder eine günstig gelegene Freifläche auf dem Firmengelände? Welche Stromlasten fallen an? Hierzu sollte eine Lastmessung erfolgen, ob der geplante Stromanschluss genügend Kapazität liefert. Die Planung und Umsetzung müssen nicht betriebsintern gemanagt werden. Es gibt diverse Anbieter für gewerbliche Ladelösungen wie zum Beispiel DaheimLaden, die Komplettlösungen für Privat und Gewerbe anbieten (vgl. Artikel in unseren e-Services). Generell sollte möglichst auf Ladelösungen gesetzt werden, die man ausbauen kann.

Anders als private Wallboxen werden Ladepunkte in Unternehmen nach wie vor gefördert. Nicht öffentliche bezuschusst die KfW-Bank mit bis zu 900 Euro (solange die Fördergelder verfügbar sind). Sind die Ladepunkte öffentlich zugänglich, kann ein Unternehmen noch bis Ende 2025 vom Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" profitieren. Dabei winken jeweils 60 Prozent Zuschuss für Normal-Ladepunkte (AC u. DC; max. 2500 Euro pro Ladepunkt).


2 Autos im Parkhaus, eins lädt Strom mit gelbem Ladekabel.
Beim Arbeitgeber das e-Auto laden


Wie erfolgt die Abrechnung?

Firmenwagen werden in der Regel auf Firmenkosten geladen. Hierzu geben die Arbeitgeber den Arbeitnehmern bestimmte Ladekarten von kooperierenden Netzbetreibern aus. Oder sie erstatten die entstandenen Stromkosten über Auslagenerstattungen. Zahlt der Mitarbeiter mit einem Elektro-Dienstwagen Geld aus eigener Tasche Geld fürs Laden, gestattet das Finanzamt einen pauschalen Auslagenersatz. Ohne verfügbare Ladevorrichtung am Arbeitsplatz beträgt die monatlich steuerfreie Pauschale bis Ende 2030 für ein e-Auto 70 € und für einen Plug-in-Hybriden 35 €. Mit Lademöglichkeit am Arbeitsplatz sind es 30 €, / 15 € monatlich. Allerdings kann der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten auch als steuerfreien Auslagenersatz ersetzen, anstatt die Pauschale zu nutzen, wenn der Mitarbeiter die Kosten durch Belege nachweist.

Bei privaten e-Autos verhält es sich anders. Firmen können ihren im Betrieb Strom zapfenden Arbeitnehmern das Entgelt entweder vom monatlichen Gehalt abziehen, oder sie stellen gesonderte Rechnungen. Bei vertragsbasiertem Laden werden Ladevorgänge einfach per Ladekarte oder App gestartet und nach dem jeweiligen Tarif abgerechnet. Direktes Bezahlen funktioniert mit einer NFC-fähigen EC-/Kreditkarte.


Welche steuerlichen Vorteile hat Laden am Arbeitsplatz?

Anders als der Erhalt von Benzingutscheinen ist das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, sofern der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Die Steuerbefreiung hat der Gesetzgeber zuletzt bis Ende 2030 verlängert. Der betriebliche Ladestrom bleibt auch sozialversicherungsfrei. Dies gilt für Privat- und Dienstwagen – und im Übrigen auch für den geldwerten Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung. Dies ist der Fall, wenn die heimische Wallbox vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde. Eine Ladestation für zu Hause, die aber im Besitz des Arbeitgebers verbleibt, wird mit 25 Prozent besteuert und ist frei von Sozialabgaben. Bei einem Zuschuss greift ebenfalls die pauschale Besteuerung mit 25 Prozent des geldwerten Vorteils.


Firmenstrom ist auch für elektrische Zweiräder steuerfrei

Die steuerlichen Vorteile gelten nicht nur für Elektroautos. Auch Zweiräder profitieren von den Vergünstigungen. Ob e-Motorrad oder e-Bike: jedes elektrische Fahrzeug kann auf einem Firmengelände geladen werden. Nur sollte hier vorab erfragt werden, welcher der günstigste Ort dafür ist. Denn je nach Brandschutzbestimmungen gibt es Einschränkungen für die Lagerung von Batterien. Eventuell müssen Ladegeräte vorab auf ihre Sicherheit geprüft werden.


Frau steckt Ladestecker in Motorrad
Betriebliches Laden auch für Zweiräder möglich


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