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Klimaneutralität im Grundgesetz: Was bringt das 500-Milliarden-Paket?

  • Autorenbild: Silvia Josten
    Silvia Josten
  • 23. März
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen



Mobilität der Zukunft mit fliegenden Gelschscheinen

Die Verankerung der Klimaneutralität im Grundgesetz markiert einen historischen Wendepunkt für Deutschlands Zukunft. Mit der Lockerung der Schuldenbremse und einem massiven Investitionspaket von 500 Milliarden Euro eröffnen sich auch neue Perspektiven für die Elektromobilität. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant und wie profitieren Verbraucher und Wirtschaft von dieser wegweisenden Entscheidung?


Historische Grundgesetzänderung: Klimaneutralität bis 2045 und Lockerung der Schuldenbremse

Der Deutsche Bundestag hat mit einer bedeutenden Grundgesetzänderung das bereits gesetzlich beschlossene Ziel der Klimaneutralität bis 2045 auch verfassungsrechtlich verankert. Gleichzeitig wurde die 2009 eingeführte Schuldenbremse gelockert, die bisher eine Neuverschuldung für Bund und Länder stark einschränkte. Diese doppelte Reform schafft den finanziellen und rechtlichen Rahmen für eine umfassende Transformation der deutschen Wirtschaft und Infrastruktur.

Das beschlossene 500-Milliarden-Euro-Paket, das über einen neuen Artikel 143h im Grundgesetz abgesichert wird, ermöglicht es dem Bund, in den kommenden zwölf Jahren zusätzliche Kredite für Infrastruktur und Klimaschutz aufzunehmen. Von dieser Summe sind 100 Milliarden Euro speziell für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen, während weitere 100 Milliarden Euro den Bundesländern für Infrastrukturprojekte zur Verfügung stehen.


Elektromobilität als Schlüssel zur Klimaneutralität: Welche Fördermaßnahmen sind geplant?

Das Infrastrukturpaket könnte der deutschen Elektromobilität einen entscheidenden Schub verleihen. Nach dem vorzeitigen Ende des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge Ende 2023 hat der nun scheidende Wirtschaftsminister Robert Habeck bereits im letzten Dezember ein Konzeptpapier mit einigen Vorschlägen präsentiert:


  1. Ladestromguthaben: Käufer von Elektroautos sollen ein staatlich finanziertes Ladestromguthaben in Höhe von 1.000 Euro für das Laden an öffentlich zugänglichen Ladesäulen erhalten. Dieses Guthaben soll sowohl für neue als auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge gelten und einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf bieten.

  2. Steuerliche Förderung: Für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen ist die Wiedereinführung einer Kaufprämie geplant. Diese soll in Form einer steuerlichen Förderung erfolgen, bei der ein bestimmter Anteil der Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden kann, ähnlich wie bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung.

  3. Social-Leasing-Modelle: Für einkommensschwache Haushalte werden alternative Modelle wie ein "Social Leasing" in Betracht gezogen. Ein ähnliches Programm existiert bereits in Frankreich, wo der Staat Haushalte mit geringem Einkommen bei den Leasingraten für Elektroautos unterstützt.

  4. Unterstützung des Gebrauchtwagenmarkts: Um den Markt für gebrauchte Elektrofahrzeuge zu beleben, plant das Wirtschaftsministerium einen Zuschuss von 100 Euro für professionelle Batteriechecks. Dies soll Käufern Sicherheit über den Zustand der Fahrzeugbatterie und den Restwert des Fahrzeugs geben.

Quelle: DIE WELT


Aus unserer Sicht können diese Vorschläge aber nur teilweise und vor allem nur kurzfristig zum gewünschten Erfolg führen. Vor dem Hintergrund der unverändert "leeren Kassen" sollte statt Kaufanreizen für Verbraucher, die schnell "verpuffen", eher ein gezielter Einsatz staatlicher Investitionen erfolgen. So wäre zunächst auch eine vollständige Abschaffung der Subventionen von Diesel und Kerosin umzusetzen, die dem Staat zudem Mittel für andere Zwecke bringen würde. Diese sowie Gelder aus dem KTF könnten dann für gezielte Investitionen, z.B. in die Forschung und Weiterentwicklung der Batterietechnologie und -produktion (in Deutschland oder Europa) oder den Ausbau der Ladeinfrastruktur, gerade auch in ländlichen Gebieten, genutzt werden. Auch die bisherige Strompolitik wäre zu überdenken, um Verbrauchern wie Industrie zumindest vergleichbare Rahmenbedingungen wie in anderen EU-Ländern zu bieten.


Darüber hinaus sollte sich die (neue) deutsche Regierung dafür einsetzen, die geplanten Abgaben bei Nichterfüllung der CO2-Flottengrenzen beizubehalten, da diese seit langem bekannt sind - gerade die Wirtschaft hat ja immer wieder Planungssicherheit gefordert. Ein Aussetzen oder Verschieben würde diejenigen bestrafen, die konsequent auf die neue Anforderungen hingearbeitet haben und gerade diejenigen belohnen, die hierbei "geschludert" haben.


Gibt es eine Wiedereinführung der Kaufprämie?

Der ehemalige Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wurde Ende 2023 aufgrund von Haushaltsengpässen vorzeitig eingestellt. Mit dem neuen Infrastrukturpaket wird in der neuen neuen Regierungskoalition wohl über die Wiedereinführung einer modifizierten  Förderung nachgedacht, insbesondere für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Dies könnte, wie erwähnt, durch vergünstigte Leasingraten oder steuerliche Anreize wie ein Bonus-Malus-System beim geldwerten Vorteil von Dienstwagen realisiert werden, um die Anschaffung von Elektroautos finanziell attraktiver zu gestalten.

 

Der Bundesverband eMobilität (BEM) hat aktuell umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Mobilitätswende für die neue Regierung vorgelegt, die zur erfolgreichen Umsetzung der Mobilitätswende beitragen sollen, u.a.:

  • Verbindliche Quoten für emissionsfreie Fahrzeuge in öffentlichen Fuhrparks, Unternehmen und bei Ausschreibungen


  • Konsequente Umsetzung europäischer Klimavorgaben und Förderung eines einheitlichen Mobilitätsmarktes
 

  • Weiterentwicklung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG)



grafik klimaneutralität im Gesetz

Fazit: Grundgesetzänderung als Booster für die Verkehrswende

Die Verankerung der Klimaneutralität im Grundgesetz und das 500-Milliarden-Investitionspaket stellen eine historische Chance für den Durchbruch der Elektromobilität in Deutschland dar. Die Lockerung der Schuldenbremse ermöglicht erstmals seit 2009 umfassende staatliche Investitionen in Zukunftstechnologien und klimafreundliche Infrastruktur.


Klar scheint schon jetzt zu sein, dass der Ausbau des deutschen Schienennetzes und der Ausbau von Autobahnen von den Geldern profitieren sollen, um so die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Es bleibt zu hoffen, dass die Förderung der Elektromobilität dabei nicht auf der Strecke bleibt.


Für die Automobilbranche, den Fahrzeughandel und Verbraucher könnten die kommenden Jahre durch gezielte Fördermaßnahmen und Investitionen eine neue Dynamik bei der Elektrifizierung des Verkehrssektors bringen. Die konkreten Ergebnisse werden unter anderem von den aktuellen Koalitionsverhandlungen abhängen - klar ist jedoch: Das Infrastrukturpaket bietet alle Voraussetzungen, um die Elektromobilität in Deutschland entscheidend voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zur verfassungsrechtlich verankerten Klimaneutralität zu leisten.


 
 
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