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Der richtige Führerschein
für alle Fälle

In Deutschland gibt es aktuell 17 verschiedenen Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen). Jedes Fahrzeug ist einer bestimmten Führerscheinklasse zugeordnet. Wer sich also ein Fahrzeug anschafft, sollte vorab überprüfen, ob die entsprechende Fahrerlaubnis vorliegt oder noch erworben werden muss, denn nicht jeder Führerscheininhaber darf jedes Fahrzeug fahren. Diese Information findest du auf der Rückseite deines Führerscheins. Weiterhin ist zu beachten, wann der Führerschein gemacht wurde, denn ja nach Erwerbsjahr sind unterschiedliche Fahrzeugklassen erlaubt. Eine Besonderheit gilt für die Mofa-Klasse, also Fahrzeuge, die bauartbedingt höchstens 25 km/h fahren. Hierbei wird kein Führerschein benötigt, jedoch ist eine Prüfbescheinigung nötig, die in jeder Fahrschule erworben werden kann. Das ist ab einem Alter von 15 Jahren möglich und im Vergleich zu den anderen Führerscheinklassen recht günstig, da nur 6 Theoriestunden und eine Praxiseinheit von 90 Minuten absolviert, sowie eine theoretische Prüfung abgelegt werden muss. Diese Prüfbescheinigung ist allerdings nicht mehr zeitgemäß, da es mittlerweile für 15-Jährige eine attraktivere Alternative gibt.

fuererschein

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Führerschein AM (Moped)

Die Führerscheinklasse A gilt für zwei- und dreirädrige Krafträder, wobei AM (Moped) es erlaubt, kleine und leichte Krafträder bis 45 km/h und höchstens 4 kW zu führen, dazu gehören auch S-Pedelecs. Umgangssprachlich wird hier vom Roller- oder Mopedführerschein gesprochen. Diesen Motorradführerschein kann man ab 15 machen. Welche Fahrzeuge du mit dieser Fahrerlaubnis bewegen darfst, dazu später mehr.

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Motorradführerschein A1, A2 und A

Es folgt die Fahrerlaubnis A1 für Krafträder bis 125 Kubikzentimeter, 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren können diesen Führerschein erwerben. Autofahrer über 25 Jahren, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse B schon über 3 Jahre haben können durch einen Aufbaukurs in der Fahrschule diesen A1-Führerschein als neu definierte Fahrerlaubnis B196 im Führerschein eintragen lassen und können dann auch die schnelleren Leichtkrafträder fahren. Wer die alte Führerscheinklasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat, darf mit dem Schein Fahrzeuge der Klasse A1 ohne zusätzliche Ausbildung fahren.

A2 ist die zweithöchste Motorradklasse für Fahrzeuge bis 35 kW Leistung. Diese Fahrerlaubnis kannst du ab 18 Jahren erwerben.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A dürfen alle zugelassenen Motorräder gefahren werden und schließt die Motorradklassen AM, A1 und A2 ein. Einige nennen diesen Führerschein auch als den „großen Motorradführerschein“ oder „A offen“. Für den Erwerb als Direkteinstieg ist ein Mindestalter von 24 Jahren Voraussetzung. Für einen Inhaber der Klasse A2 ist es möglich, mindestens zwei Jahre nach Erwerb ihrer Fahrerlaubnis eine Prüfung für den A-Führerschein abzulegen. Theoretisch können also auch schon 20-Jährige in den Genuss kommen, Motorräder mit einer Motorleistung über 53 kW zu fahren.

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Führerscheinklasse B– der Autoführerschein

Der B-Führerschein ist am weitesten verbreitet und beinhaltet die Fahrerlaubnis für Autos bis zu 3,5 Tonnen. Mindestalter ist hier 18 Jahre (Ausnahme: BF17 erlaubt das begleitete Fahren für Personen ab 17 Jahren). Eingeschlossen sind Krafträder bis 45 km/h (AM und L) und Anhänger (B96).

Im Jahr 2023 gibt es Neuerungen: die 4. Führerscheinrichtlinie erweitert u. a. europaweite die Gültigkeit der Fahrerlaubnis B196. Diese erlaubte bislang nur in Deutschland die Fahrt mit einem Motorrad bis 125 ccm. Außerdem sollen zukünftig alle Besitzer eines B-Führerscheins Fahrzeug bis 4,25 Tonnen bewegen können. Bisher dürfen Autofahrer, die ihren Führerschein nach dem 1. Januar 1999 gemacht hat, mit der Klasse B Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren. Diese Änderung hat insbesondere Auswirkungen auf Reisemobile, denn die Elektrifizierung ihrer Antriebe bedeutet ein deutliches Mehrgewicht.

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Darf es auch etwas größer sein?

Die C-Führerscheinklasse benötigst du, um LKWs führen zu dürfen, hierbei gibt es auch zwei Abstufungen: C1 und die Erweiterung C1E. Auch hier ist der Zeitpunkt der Führerscheinprüfung von Bedeutung. Wer den Führerschein Klasse 3 vor dem 31.12.1988 bestanden hat, darf auch weiterhin 7,5-Tonner fahren. Bus-Führerscheinklassen sind unter D eingestuft und erlauben die Beförderung mehr als 8 Personen. Du wolltest immer schon mal Traktor fahren? Ab 16 Jahren, mit der Sonderklasse Fahrerlaubnis L – auch Staplerschein genannt - ist auch das Fahren von Fahrzeugen für die Forst- und Landwirtschaft bis 40 km/h möglich. Eine Erweiterung zur Klasse T ist ab 18 Jahren möglich.

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

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Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden.

Den grauen oder rosa Führerschein der alten Klasse 3 haben viele noch im Geldbeutel. Die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen. 

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Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

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Allgemein gilt: Die Führerscheine sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren müssen sie erneuert werden.

Übrigens: Wer bei einer Verkehrskontrolle den Führerschein nicht vorweisen kann, riskiert ein Verwarngeld von 10,00 €. Die Polizei kann allerdings verlangen, dass du das Dokument zeitnah auf der nächsten Dienststelle vorzeigst. Wer allerdings ohne eine gültige Fahrerlaubnis ein KFZ bewegt riskiert eine Haftstrafe bis zu einem Jahr oder eine wesentlich höhere Geldbuße, denn es handelt sich hierbei um eine Straftat.

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Unser Liebling: der Roller-Führerschein

Wusstest du schon, dass du mit dem Autoführerschein quasi auch direkt einen e-Roller Führerschein machst?

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Tatsächlich lassen sich Elektroroller teilweise ohne spezielle theoretische oder praktische Prüfung bewegen. Denn für alle Fahrzeuge der Klasse AM reicht nämlich der normale Autoführerschein der Klasse B. Es ist also kein zusätzlicher e-Roller-, bzw. Moped-Führerschein notwendig.

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Welche Fahrzeuge gibt es in der Klasse AM?

Der Führerschein der Klasse AM ist umgangssprachlich auch als Moped-Führerschein bekannt und entsprechend lassen sich damit auch genau diese Fahrzeuge fahre: Mopeds. Als Mopeds werden Fahrzeuge klassifiziert, die eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45km/h haben und eine maximale Motorleistung von 4kW besitzen. Die meisten e-Roller fallen in diese Klasse. Das Angebot ist mittlerweile schon recht umfangreich und es gibt einige attraktive Fahrzeuge. Egal welcher Style dir entspricht, es gibt sicherlich den passenden e-Roller für dich. Ganz nach dem Motto: #fahrtdochwasihrvoylt. Und wenn du dir noch niacht sicher bist, welches Fahrzeug zu dir passen könnte, hilft dir unser e-Finder bei der Suche!

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Was gibt es beim e-Moped-Führerschein zu beachten?

Wie bereits oben beschrieben, lassen sich die Fahrzeuge der Klasse AM auch mit dem normalen Autoführerschein fahren. Ganz ohne zusätzliche e-Moped Führerschein! Wir empfehlen natürlich trotzdem immer mindestens eine ausführliche Probefahrt zu machen und idealerweise auch vor dem ersten Fahren auf „echten“ Straßen auf dem Verkehrsübungsplatz zu üben. Man hat den Dreh zwar schnell raus, allerdings ist Vorsicht immer besser als Nachsicht - insbesondere im Straßenverkehr.

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Kann ein e-Moped ein Auto ersetzen?

Der Hintergedanke der Regelung mit dem regulären Autoführerschein quasi einen e-Moped Führerschein umsonst mit dazu zu kriegen, macht es dem Autofahrer sehr einfach auf ein kleineres und umweltfreundlicheres Fahrzeug umzusteigen. Ob das für dich realistisch ist, kommt natürlich stark auf das eigene Fahr- und Nutzungsverhalten an. Fakt ist, dass die wenigsten Menschen täglich eine Strecke von mehr als 50 Kilometer zurücklegen. Und diese Reichweite schafft so ziemlich jedes e-Moped. Wenn deine alltägliche Mobilität also hauptsächlich aus dem Weg zur Arbeit besteht, ist ein e-Roller (oder sogar ein e-Bike oder e-Scooter) bestimmt eine gute Idee. Denn klar ist auch, dass ein elektrisches Zweirad deutlich kostengünstiger ist, weniger Platz für Parken benötigt und du gerade in der Stadt deutlich besser vorankommst. Falls du noch ein paar Ideen für infrage kommende Fahrzeuge suchst, schau doch bei unseren e-Mopeds vorbei. Du möchtest dich lieber beraten lassen? Dann ist der e-Finder für dich richtig. Finde hier dein passendes Fahrzeug.

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