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Neue e-Scooter-Regeln 2027: Blinkerpflicht, höhere Bußgelder und strengere Abstellvorschriften — das ist jetzt beschlossen


Vorplatz Bahnhof mit e-scooter Fahrenden

Bundesregierung beschließt umfassende Reform der e-Scooter-Verordnung


Die Reform ist beschlossene Sache: Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde am 6.Februar 2026 im Bundesgesetztblatt verkündet. Der erste Teil gilt bereits seit dem 1.April 2026, die zentralen Verkehrsregeln - Blinkerpflicht, höhere Bußgelder und die Angleichung an den Radverkehr - treten am 1.März 2027 in Kraft. Was das konkret für Fahrer bedeutet, lesen Sie hier im Überblick.


Was ändert sich konkret für e-Scooter-Nutzer?

Das Bundeskabinett hat einen Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums gebilligt, der mehrere wichtige Neuerungen enthält:


Blinker an Griff e-scooter

Blinkerpflicht für alle e-Scooter

Eine der zentralen Änderungen betrifft die technische Ausstattung: Alle neuen e-Scooter müssen künftig mit Blinkern ausgestattet sein. Diese Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöhen, da Fahrtrichtungsänderungen für andere Verkehrsteilnehmer besser erkennbar werden. e-Scooter mit Blinker haben wir bereits in unseren e-News vorgestellt: Blinker für e-Scooter geben Sicherheit im Straßenverkehr.


Höhere Bußgelder bei Verstößen


Die Strafen für regelwidriges Verhalten werden deutlich verschärft. Das Bundesverkehrsministerium plant folgende Erhöhungen der Verwarnungsgelder:


zwei personen fahren gleichzeitig auf einem e-scooter

Fahren auf Gehwegen: Das Verwarnungsgeld wird an das für Radfahrer angeglichen und auf 25 Euro erhöht (bisher 15 Euro). Fahren zu zweit steigt von 10 auf 25 Euro.


Fahren mit mehreren Personen: Auch hier steigt das Verwarnungsgeld auf 25 Euro. E-Scooter sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen, Verstöße gegen diese Regel waren in der Vergangenheit häufig zu beobachten.


Strengere Abstellregeln für Leih-Scooter


Leih-e-scooter stehen in abgegrenzten Bereichen

Ein besonders wichtiger Punkt für Kommunen: Sie erhalten künftig die Befugnis, eigene Regeln für das Abstellen von Leih-e-Scootern festzulegen. Damit bekommen Städte und Gemeinden mehr Kontrolle über die Plattformen, die e-Scooter zur Miete anbieten. Dies soll dem Problem chaotisch abgestellter Roller begegnen, die Gehwege blockieren und zu Stolperfallen werden.


Warum werden die Regeln für e-Scooter verschärft?


Der Hintergrund der Reform ist alarmierend: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Unfälle mit e-Scootern, bei denen Menschen verletzt wurden oder ums Leben kamen, stark gestiegen. Die neuen Regelungen sind eine direkte Reaktion auf diese besorgniserregende Entwicklung.


Wie geht es jetzt weiter?


Das Verfahren ist abgeschlossen: Der Bundesrat hat der Novelle am 19. Dezember 2025 zugestimmt, die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 6. Februar 2026. Die Umsetzung läuft in zwei Stufen — die technischen Anforderungen für Neufahrzeuge seit dem 1. April 2026, die verhaltensrechtlichen StVO-Regeln (Bußgelder, Grünpfeil, weniger Zusatzschilder) ab dem 1. März 2027. Für bereits gekaufte E-Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis (ABE) gilt Bestandsschutz: Sie dürfen weiter genutzt werden, eine Nachrüstung ist nicht vorgeschrieben.


Mehr Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr


Mit den geplanten Änderungen reagiert die Bundesregierung auf die wachsenden Probleme rund um e-Scooter. Die Kombination aus technischen Verbesserungen (Blinkerpflicht), höheren Strafen und kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten soll sowohl die Verkehrssicherheit erhöhen als auch für mehr Ordnung in den Innenstädten sorgen.


Stand: Juli 2026 | Die Novelle ist beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet (06.02.2026).

Erste Regelungen gelten seit 01.04.2026, die übrigen ab 01.03.2027. Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bundesregierung

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