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  • AutorenbildSilvia Josten

Was sich in 2024 ändert: Umweltbonus, Führerschein und mehr

Aktualisiert: 4. Jan.


Neuerungen 2024

Das neue Jahr bringt einige Veränderungen, die auch Elektrofahrende betrifft. Viele fragen sich: wie sieht es nun mit dem Umweltbonus in 2024 aus? Ist auch mein Führerschein von den neuen Regeln der EU betroffen? Welche Fahrassistenten sind jetzt verpflichtend? Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.


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Gibt es noch einen Umweltbonus in 2024?

Seit dem 13. Dezember 2023 ist die Zukunft des Umweltbonus ungewiss. Bislang galt: Wer nach dem 1. Januar 2024 ein e-Auto mit einem maximalen Nettowert von 45.000 € zulässt, kann weiter mit einer Förderung rechnen. Sie ist allerdings nicht mehr so hoch wie 2023. Der Bund gewährt 3.000 Euro für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern der Anteil der Hersteller mindestens die Hälfte der Gesamt-Bundesförderung beträgt, also 1.500 Euro. Damit beträgt die Förderung insgesamt 4.500 Euro. Plug-in-Hybride werden, wie schon 2023, nicht mehr gefördert. Allerdings gibt es eine nicht unbedeutende Einschränkung: Die Förderung wird nur solange gewährt, wie Gelder im Fördertop vorhanden sind. Die Gesamtsumme der Gelder, die zur Ausschüttung kommen sollen, werden wohl aber deutlich reduziert.


Allerdings liegen dem Handelsblatt Informationen vor, dass die Ampelregierung den Umweltbonus für batterieelektrische Fahrzeuge nicht wie geplant zum 31. Dezember 2024, sondern schon zum Jahresende 2023 auslaufen lassen will.

Am 16.12. wurde vom BAFA in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Möglichkeit der Antragsstellung bereist am Ende des Folgetags um 24.00 Uhr endet. Damit ist keine förderfähige Neuzulassung mehr möglich. Das bedeutet, dass bereits eingereichte Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Prämie noch bearbeitet werden. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 eingehen, würden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet, und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt, erklärte das Ministerium. Neue Anträge ab dem 18. Dezember 2023 aber nicht mehr möglich sind.


Das Umweltbonus-Programm war nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums „sehr erfolgreich und hat die Elektromobilität in Deutschland entscheidend vorangebracht“. Seit 2016 seien insgesamt etwa 10 Milliarden Euro im Rahmen des Umweltbonus für rund 2,1 Millionen Elektrofahrzeuge ausgezahlt worden.


Ob allerdings das Ziel der Bundesregierung bis 2030 15 Millionen e-Autos auf die Straße zu bringen erreicht werden kann, steht nun in den Sternen.


Umweltbonus - Förderung beendet
Umweltbonus: Die Förderung läuft früher aus als geplant

Sprit und Stromkosten werden teurer

Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Sie beträgt nach dem Haushaltskompromiss der Bundesregierung statt bisher 30 Euro dann 45 Euro pro Tonne. Das bedeutet, dass sich Benzin und Diesel an der Tankstelle dadurch um mehr als 4 Cent pro Liter verteuern dürften. Auch beim Strom stehen Preiserhöhungen an: Die Energiepreisbremsen werden angesichts des Haushaltsurteils aus Karlsruhe nicht mehr wie geplant verlängert. Die Stabilisierung der Netzentgelte, für die der Bund 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ausgeben wollte, wackelt. Die Netzentgelte für Haushalte knapp ein Viertel des Strompreises aus. Entgelterhöhungen der regionalen Netzbetreiber führen deshalb zu weiteren Preissteigerungen. Nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums wird ein Preisanstieg von elf Prozent für private Haushalte im kommenden Jahr erwartet.


THG-Quote 2024

Auch im nächsten Jahr können Elektroautobesitzer die THG-Quote beantragen, aber und leider keine leichten zweirädrigen e-Fahrzeuge mehr.

Nur zulassungspflichtige Fahrzeuge der Klassen L3e-A2 und L3e-A3, L4e (ohne A1), L5e und L7e mit Höchstgeschwindigkeiten über 45 km/h können weiterhin die THG-Quote beantragen. Allerdings wird prognostiziert, dass die Höhe der Auszahlung sehr viel geringer ausfallen wird.


Führerscheintausch und Neuregelungen

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde und noch einen grauen oder rosa Führerschein besitzt, muss sich beeilen. Der Umtausch zur neuen Plastikkarte im Scheckkartenformat ist bis zum 19.01.2023 verpflichtend.


Die EU will 2024 die Regeln für den Führerschein reformieren. So könnten Auffrischungskurse oder Verkehrstauglichkeit-Überprüfungen, beispielsweise für Senioren, in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden. So könnte das begleitende Fahren auch im Ausland möglich werden. Auch eine Anpassung der Fahrerlaubnis für elektrische Wohnmobile steht zur Diskussion, da diese oft schwerer sind als 3,5 Tonnen. Konkrete Maßnahmen sind allerdings noch nicht beschlossen und müssen anschließend auch national bestätigt werden.


Verpflichtende Assistenzsysteme ab 2024

Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit beim Fahren. Eine Reihe davon wird ab 7. Juli 2024 Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge. Dazu gehören ein

  • intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA),

  • Notbremslicht,

  • Rückfahrassistent,

  • autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge,

  • Notfall-Spurhalteassistent,

  • ein Müdigkeit-Warnsystem,

  • ein Abbiegeassistent und Kollisionswarner,

  • die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock) und

  • ein erweiterter Kopfaufprallschutzbereich.


Diese Pflicht für Neufahrzeuge, die ab Juli zum ersten Mal neu zugelassen werden. Für bereits zugelassene Fahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

Da diese bislang optionalen Zusatzausstattungen nun serienmäßig verbaut werden müssen, ist mit einem Anstieg der Neuwagenpreise zu rechnen.


Die Blackbox kommt

Der Event Data Recorder (EDR) ist ein Gerät, das in Fahrzeugen installiert ist und Daten kurz vor, während und nach einem Unfall aufzeichnet. Ähnlich wie eine Blackbox in einem Flugzeug kann der EDR nach einer Kollision ausgewertet werden. Die Informationen werden über die On-Board-Diagnose.Buchse (OBD) ausgelesen. Die Daten sollen bei der Aufklärung zum Unfallhergang unterstützen. Der EDR ist ab Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) Pflicht.



Flagge Österreich und Schweiz

Österreich: Die Tagesvignette kommt

Die österreichische Regierung hat für 2024 die Einführung einer Tagesvignette für Autobahnen beschlossen. Das 10-Tages-Pickerl wird dafür teurer. Die Tagesvignette gibt es ausschließlich digital, sie ist für 8,60 € zu haben. Der Preis der 10-Tages-Vignette steigt auf 11,50 €.


Bußgelder aus der Schweiz werden vollstreckt

Zu Beginn des Jahres 2024 wird der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. So können Bußgelder über 70 €, bzw. 80 SF im jeweiligen Partnerland vollstreckt werden.


Handyblitzer in ganz Deutschland?

Um das Handyverbot besser zu kontrollieren, gab es in Rheinland-Pfalz 2022 ein Pilotprojekt. Das sogenannte Monocam-System erfasste Handysünder, wenn ein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand gehalten wurde. Dieses System soll nun bundesweit die Kommunen bei der Verfolgung unterstützen. Es drohen 100 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.


Scancars dokumentieren Parkverstöße

Auch Park-Knöllchen können zukünftig wohl schwerer "wegdiskutiert" werden. Sogenannte Scancars werden bei Kommunen zur Erfassung von Parkverstößen immer beliebter und sollen zukünftig verstärkt zum Einsatz kommen.


Winterreifen: Alpine-Symbol wird Pflicht

Wer mit veralteten Winter- oder Ganzjahresreifen im nächsten Winter unterwegs ist, könnte zur Kasse gebeten werden. Ab dem 01.10.2024 werden nur noch Reifen als Winterreifen anerkannt, die das "Alpine-Symbol" tragen. Es besteht aus einer Schneeflocke in einem Berg. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Die "M+S"-Kennzeichnung der Reifen reicht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr aus, wenn winterliche Bedingungen einen angepassten Reifen verlangen.


Reifen mit Kennzeichnung und TÃœV Plakette
Alpine-Symbol auf Reifen beachten und die nächste Hauptuntersuchung nicht verpassen.

Wann muss ich zum TÃœV?

Die TÜV-Plakette am hinteren Nummernschild gibt Auskunft, wann das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss. Die Farbe bestimmt das Jahr, die Zahl an oberster Position den Monat. Wer also eine grüne Plakette am Kennzeichen hat, sollte sich in diesem Jahr rechtzeitig um einen Termin beim TÜV, der Dekra oder in der Werkstatt seines Vertrauens kümmern.



Wir hoffen, die Tipps und Informationen über die Neuerungen in 2024 helfen euch auch im nächsten Jahr gut im Straßenverkehr voranzukommen. voylt wünsch allzeit "Gute Fahrt"!


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