Wenn Verbrennerautos auf den Parkflächen von e-Ladepunkten stehen, dann ist das ärgerlich. Mancherorts ist die Ladeinfrastruktur eh schon knapp gesät. Wenn man dann das Glück hat einen freien Punkt zu finden, dieser jedoch von einem Falschparker belegt ist, ist Wut und Ärger vorprogrammiert. Doch was tun? Leider herrscht noch viel Unwissenheit über die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Oft wissen die Falschparkenden gar nicht, dass sie Bußgelder oder gar ein Abschleppen ihres Autos riskieren, wenn sie unrechtmäßig parken. Die Kosten für das Falschparken sind oft wesentlich höher als die Parkgebühren an geeigneten Parkplätzen. Ebenso gibt es auch noch unzureichende oder auch schlicht falsche Kennzeichnungen der e-Ladeplätze.
Wir informieren hier über die aktuellen Vorschriften.
Bußgelder: Wie hoch sind die Kosten für Falschparken?
Parkt beispielsweise ein Verbrenner an einem für e-Autos gekennzeichneten Stellplatz, so wird eine Gebühr von rund 55 Euro fällig. Ähnlich verhält es sich für e-Autos ohne passende Kennzeichnung, also wenn das "E" auf dem Kennzeichen fehlt.
Ebenso kann die Verweildauer zeitlich begrenzt sein. Steht man zu lange an der Ladestation, können Blockiergebühren zwischen 5 und 35 Cent pro Minute durch den Betreiber anfallen, manchmal sogar noch mehr.
Droht das Abschleppen des Autos?
Ja. Generell gilt: Es darf nur abgeschleppt werden, wenn eine Gefährdung oder Behinderung vorliegt. Das Abschleppen ist notwendig, wenn beispielsweise eine Feuerwehrzufahrt oder ein Taxistand zugeparkt werden. Aber eben auch das Zuparken eine e-Ladestation, die verhindert, dass ein Elektrofahrzeug einen notwendigen Ladevorgang nicht durchführen kann, um weiterzufahren, gilt als Behinderung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ladeplatz ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.
Wie hoch sind die Kosten für das Abschleppen?
In der Regel fallen beim Abschleppen eines Autos Kosten in Höhe ab 100 Euro an, wenn nicht sogar mehr. Gesamtkosten von 200 bis 300 Euro sind keine Seltenheit. Die Städte und Kommunen können hier ihre eigenen Sätze veranschlagen. Außerdem ist die Strecke, die das Auto zum Abstellplatz geschleppt wird, für die Berechnung der Kosten relevant. Gemäß einem Urteil des BGH sind die Abschleppunternehmen jedoch verpflichtet, sich an den ortsüblichen Gebühren zu orientieren.
Die Polizei Hamburg informiert sehr transparent, wie hoch die Kosten für das Abschleppen sind. "Gegen Zahlung der Gebühren für polizeiliches Handeln, der Verwahrgebühr und der Abschleppkosten wird Ihnen das Fahrzeug in der Verwahrstelle übergeben. Dadurch kann i.d.R. ein Gesamtbetrag von 450,- bis 550,- Euro (für PKW) fällig werden. Die Gebühr für andere Fahrzeuge kann entsprechend teurer sein."
Wie muss ein e-Ladeplatz richtig gekennzeichnet sein?
Sobald die Parkplätze für Elektroautos freigehalten werden müssen, bedarf es einer entsprechenden Beschilderung.
Das Hinweisschild für Ladestationen heißt "Verkehrszeichen 365-65".
Es ist ein quadratisches Hinweisschild mit blauem Rand. In der Mitte befindet sich ein weißer Hintergrund. Darauf sind vorne eine schwarze und hinten eine blaue Zapfsäule mit Ladekabel zu erkennen. Aber: es handelt sich lediglich um ein Hinweisschild und dient dem Auffinden der Ladestation. Hier wird die Nutzung der Parkfläche durch andere Fahrzeuge nicht eingeschränkt. Selbst Verbrenner müssen demnach mit keinen Strafen rechnen, sofern sie auf den gekennzeichneten Stellen parken. Auch beschränkende Zusatzzeichen haben in diesem Fall keine Wirkung.
Etwas anders sieht es bei den Verkehrszeichen mit der Nummer 314 aus. Es ist ein quadratisches Schild mit blauem Hintergrund. Es enthält ein großes weißes „P“ als Symbol für Parken. Dieses Zeichen 314 erlaubt das Parken. Diese sind teilweise mit Zusatzschildern ausgestattet.
Das Zusatzschild Z 1010-66 zeigt ein schwarzes Auto mit Ladekabel auf einem weißen Hintergrund. Diese gezeichneten Arten von Verkehrsschildern bezeichnet die StVO als sogenanntes "Sinnbild-Zusatzzeichen". Alternativ dazu ist das "verbale Zusatzzeichen" Z 1050-33. Auf dem Schild steht wortwörtlich auf weißem Hintergrund geschrieben: "Elektrofahrzeuge".
Wichtiger Hinweis:
Als Elektrofahrzeuge nach Straßenrecht gelten übrigens nur Fahrzeuge, die beim Kennzeichen den Zusatz "E" haben. Fehlt das E beim Kennzeichen, darf das Fahrzeug an der Ladestation nicht parken und riskiert ein Bußgeld.
Parken an einer e-Ladesäule kann auch weitere Einschränkungen umfassen, beispielsweise mit der Bedingung, dass das Auto über das Ladekabel angeschlossen ist. Alternativ wird z. B. die Berücksichtigung einer Höchstparkdauer oder Ladezeit über eine Parkscheibe nötig. Geregelt werden diese Bedingungen jeweils über die Zusatzschilder. Aus diesen Gründen ist es wichtig, die Bedeutung der einzelnen Schilder zu kennen.
Was tun gegen Falschparker?
In Städten einen freien Ladeplatz zu finden, ist oft schwer. Dennoch haben Verbrenner nicht die grundsätzliche Erlaubnis, an e-Auto-Ladestationen zu parken. Willst du eine zugeparkte oder zu Unrecht blockierte Ladesäule nutzen, solltest du das Ordnungsamt bzw. die Polizei informieren. Diese kann einen Abschleppdienst beauftragen und den Parkplatz räumen lassen. Selbst solltest du keinen Abschleppdienst rufen, denn dann bleibst du auf den Abschleppkosten sitzen.
An manchen Ladesäulen befindet sich auch der Kontakt zum Ordnungsamt. Dort kann man den Falschparker melden und dieser erhält dann nachfolgend Post von der Stadt mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung.
Wer nicht zu solch drastischen Maßnahmen greifen möchte, genügt im ersten Schritt vielleicht ein freundlich formulierter Hinweiszettel. Es könnte ja sein, dass der Falschparker gar nicht weiß, dass er im Unrecht war. Eine hilfreiche Information kann dazu beitragen, dass Parkverstöße zukünftig vermieden werden. Einen beispielhaften Hinweiszettel stellen wir euch hier zum Download bereit:
Ãœbrigens:
Falschparken kann nicht nur teuer werden, auch der Verlust des Führerscheins droht. Der Entzug der Fahrerlaubnis droht notorischen Falschparkern, die mehr als 150 Parkverstöße innerhalb eines Jahres begehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Mehr Informationen dazu gibt es beim ADAC.