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Elektroleichtfahrzeuge

Elektroleichtfahrzeug

Übersicht der elektrischen Leichtfahrzeuge / LEV

In Europa gibt es eine sogenannte Fahrzeugklasse L, welche die Bedingungen für leichte ein- und zweispurige Kraftfahrzeuge regelt. Diese sind in der eigenen EU-Verordnung 2013/168/EU vom Januar 2013 festgeschrieben. Interessanter Bestandteil dieser Gruppe sind kleinere Fahrzeuge, deren Einsatzfeld sich vor allem in den Städten und deren Umgebung erstreckt.

Als nachhaltige Mobilitätslösung nehmen die elektrischen Leichtfahrzeuge (LEV – Light Electric Vehicle) eine wichtige Rolle ein. Da elektrische Leichtfahrzeuge deutlich kleiner und leichter sind als ein klassisches Automobil, sind sie ein wichtiger Beitrag zur Klima- & Ressourcen-Schonung. Aufgrund ihres Größenvorteils nehmen sie im ruhenden und fließenden Verkehr weniger Platz ein, reduzieren Lärm und verbrauchen über ihren Lebenszyklus hinweg weniger CO2 und Primärenergie. Dazu zählen insgesamt alle Fahrzeugklassen von L1e bis L7e. Die zweirädrigen Fahrzeugklassen L1e bis L3e beinhalten S-Pedelecs und e-Roller bis zum e-Motorrad. Zur L4e -Klasse gehören zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Beiwagen. Dreirädrige Fahrzeuge (Krafträder) mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sind in der Klasse L5e klassifiziert. Auch die Mikromobilität mit der Klasse eKFV vervollständigt das Angebot. Zusätzlich finden wir die Fahrzeugklassen L6e und L7e.

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Leichtfahrzeuge Tabelle

Die Hoffnungsträger für den nachhaltigen, urbanen Verkehr

Fahrzeuge der Klasse L6e sind 4-rädrige Leichtfahrzeuge und dürfen maximal 45 km/h schnell fahren und dabei eine maximale Motorleistung von 4 Kilowatt nicht überschreiten. Diese Fahrzeuge dürfen mit dem klassischen „Mopedführerschein“ gefahren werden. Den Führerschein AM (das ist der offizielle Name) darf man bereits ab 16 Jahren machen. Wer weiß, vielleicht machen die Jugendlichen der Zukunft also nicht mehr mit dem Moped, sondern mit dem Elektroleichtfahrzeug die Straßen den Heimatdorfs unsicher.

Die Klasse L7e besteht aus Leichtkraftfahrzeugen mit 4 Rädern, die mit einer Leermasse bis 450 kg (bis 600 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15 kW unterwegs sein dürfen. Als nachhaltige Mobilitätslösung wird der Bedarf nach Elektrofahrzeugen dieser Kategorie L7e in den kommenden Jahren deutlich steigen.

Die Elektroleichtfahrzeuge eignen sich besonders für den elektrischen Betrieb. Der Name für die Kategorie ist dementsprechend Leichtelektromobil, auch wenn sich weitere Namen im Umlauf befinden, siehe unten. Die elektrischen Leichtfahrzeuge sind optimal für die Kurzstrecke geeignet, letztlich fahren wir in Deutschland, Österreich oder der Schweiz im Mittel 35 Kilometer im Schnitt pro Tag.

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Anders als bei den Elektroautos hat sich für diese Kategorie 'Elektroleichtfahrzeuge' unter den elektrisch betriebenen Fahrzeugen jedoch bislang kein einheitlicher Name entwickelt. Es finden sich daher bei Herstellern, den Medien und in der Automotive Branche eine ganze Reihe von Namen für diese elektrischen L7e Fahrzeuge, die wir hier einmal beispielhaft zusammengestellt haben (die Sortierung erfolgt alphabetisch):

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  • City-Stromer

  • Elektroleichtfahrzeuge

  • Elektroflitzer

  • LEM (Leicht-Elektro-Mobil)

  • LEV (Light Electric Vehicle)

  • NAFA (Nahverkehrs-Fahrzeug)

  • SDV (Short Distance Vehicle)

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LEVi sagt: "Städte brauchen elektrische Leichtfahrzeuge"

LEVi ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördertes Innovationscluster für die Transformation der urbanen Mobilität mit Light Electric Mobility. Das LEVi Innovationscluster etabliert ein Netzwerk zur Förderung der elektrischen Leichtmobilität, um die Verkehrswende voranzubringen und eine wirtschaftliche Entwicklung und Fertigung von Leichtfahrzeugen zu ermöglichen. LEVI integriert dabei alle Leichtfahrzeugtypen, sucht und fördert Synergien, bringt die verschiedenen Branchenakteure zusammen und sorgt für den Austausch mit Wissenschaft und Politik. LEVi setzt sich für die Schaffung einer neuen Verkehrsinfrastruktur ein, um Städte lebenswerter zu gestalten.

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Welche Vorteile bieten Elektroleichtfahrzeuge?

Leichtelektromobile haben aufgrund ihres niedrigen Gewichts deutliche Vorteile gegenüber den Elektroautos. Der Verbrauch ist vor allem im innerstädtischen Bereich deutlich niedriger. Leichtelektrowagen benötigen weniger Parkraum, auf einen herkömmlichen PKW-Parkplatz passen zwischen 2 und 4 Leichtelektrofahrzeuge.

Wie kamen die Ingenieure auf die elektrischen Leichtfahrzeuge? Die klassischen Mopeds sind für einen Einsatz bei Nässe und Kälte nicht ideal. Daher kamen findige Ingenieure wohl auf die Idee, diesen kleinen Elektrofahrzeugen 4 Räder und ein Dach zu verpassen und geboren waren die Elektroleichtfahrzeuge.

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Weitere Hintergrundinformationen zu Elektroleichtfahrzeugen

Leichtelektromobile der Klasse L6e dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und eine Maximalleistung von 4 kW nicht überschreiten. In einigen Bundesländern wie etwa Bayern dürfen diese Fahrzeuge bereits mit 16 Jahren gefahren werden. In der Klasse L7e der Leichtelektrofahrzeuge ist die Nutzleistung auf 15 kW begrenzt, dafür existiert für diese Fahrzeuge keine Begrenzung der Geschwindigkeit.

Elektroleichtfahrzeuge, wie etwa die in L7e aufgeführten Fahrzeuge, erhalten nach heutigem Sachverhalt in Deutschland keinen Umweltbonus. Hierfür kommen ausschließlich jene Fahrzeuge in Betracht, die unter die Kategorie Personenkraftwagen (M1) oder als Nutzfahrzeug (N1 oder N2 bis Führerscheinklasse B) fallen. Der politische Hintergrund dafür ist in den vergangenen Jahren gewesen, dass es in Deutschland keine Hersteller für diese Fahrzeugkategorie gab. Die kurzfristige Sicht: warum dann also fördern?

Ende des Jahres 2019 hat die Fraktion der Grünen jedoch eine grundsätzliche Anfrage zur Förderung der L7e Fahrzeuge gestellt. Letztlich sei nicht die Bezuschussung der Hersteller vonnöten, sondern eher die Unterstützung der Fahrzeughalter beim Umstieg auf umweltfreundliche Antriebe ausschlaggebend.

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In welchen Ländern werden die Elektroleichtfahrzeuge gefördert?

Die Vorzüge von e-Leichtfahrzeugen und deren Einsatz in Städten führen in einigen Städten bereits zu einer gezielten Förderung. Die Landesagentur Baden-Württemberg erarbeitete in einer Studie, dass mehr als die Hälfte des Verkehrsaufkommens in Kilometern durch Leichtelektrofahrzeuge abgedeckt werden könnten. Daher fördert das Bundesland elektrische Leichtfahrzeuge ebenso wie Nordrhein-Westfalen. Gezielte Förderung werden ebenso in einzelnen Städten wie in Limburg, München und Regensburg angeboten. Im niederländischen Amsterdam gibt es schon Gebiete, in die man nur mit einem Leichtfahrzeug hineinfahren darf.

Am weitesten ist man mit der Umsetzung der Förderung der Leichtfahrzeuge jedoch in Japan. Dort gibt es eine eigene Fahrzeugklasse, für welche der Staat einen Steuernachlass gibt. Diese 'Kei-Cars' genannten Leichtwagen brauchen keinen Parkplatz nachzuweisen. Sie haben inzwischen einen Marktanteil von 40 Prozent an neu-zugelassenen Fahrzeuge erreicht.

 
Auf Seiten der Hersteller gibt es Weiterentwicklungen bei den e-Leichtfahrzeugen

Und tatsächlich hat sich auf Seiten der Hersteller einiges getan. Neben dem französischen Renault Twizy, der bereits seit Jahren im Markt erhältlich ist, gibt es inzwischen weitere Hersteller, die sich dem L7e Fahrzeugsegment widmen. Hierzu gehört der französische AIXAM mit zwei elektrischen Versionen seines eCity Mopedautos (bis 45 km/h) oder das Schweizer Familienunternehmen Microlino. Nach gewissen Anlaufschwierigkeiten ist der Microlino nunmehr auf der Zielgeraden angekommen und beginnt im Jahr 2022 mit der europäischen Auslieferung. 2023 soll das Fahrzeugangebot um zwei weitere Varianten erweitert werden. Der Microlino Lite (45 km/h) ist eine L6e-Version des Microlino, die sich an jüngere Kunden richtet. Der Microlino Spiaggina soll an die Strandfahrzeuge der 1960er-Jahre erinnern und verfügt über ein weiß-blau gestreiftes Stoffdach und ist an den Seiten und am Heck offen.

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Die Zielgruppen der Hersteller von Elektroleichtfahrzeugen

Die Zielgruppen von Aixam oder Citroën mit seinem elektrischen Ami sind sowohl Jugendliche, die ab 16 Jahren dieses Leichtfahrzeug fahren dürfen. In Paris geht das bereits ab einem Alter von 14 Jahren. Insbesondere auf dem Land, ohne ausreichende Verkehrsinfrastruktur, gelten die Fahrzeuge als sehr beliebtes Einsteiger-Fahrzeug. Neben dieser jungen Zielgruppe zählen ältere Menschen zu den Käufern und Fahrern eines elektrischen Leichtmobiles. Sie benötigen kein großes, teures Auto mehr für ihre Mobilität und wollen doch nicht ganz auf ein Fahrzeug verzichten, das sie (trocken) zum Einkauf, Arzttermin oder ins Theater bringt.

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Die Unternehmen setzen verstärkt auf e-Leichtfahrzeuge

Auch im B2B-Sektor nimmt die urbane e-Mobilität einen wichtigen Platz ein. Das Angebot der Cargo-Leichtkraftfahrzeuge, wie z. B. ARI Motors oder Goupil, wächst stetig. Oder wie wäre es mit einem Cargo e-Bike auf 4 Rädern, z.B. dem Loadster Citkar? Sie bieten eine saubere Alternative für Lieferdienste, Handwerksbetriebe und Konzerne mit weitläufigen Betriebsgeländen. Auch Kommunen und Gemeinden greifen inzwischen auf dieses Angebot zu.

Seit 2010 ist die ISEKI-Maschinen GmbH, deren Mutter aus Japan Traktoren für den Kommunalbetrieb produziert, Generalimporteur für die Marke Goupil aus Frankreich. Goupil hat sich 1996 in Frankreich gegründet und ist Spezialist für voll-elektronisch betriebene Nutzfahrzeuge. Das heutige Produktsortiment umfasst drei Hauptfahrzeuge, welche in verschiedensten Batteriegrößen und Ausstattungsvarianten zu bestellen sind.

Großkunde für den Einsatz der Goupil Elektroleichtfahrzeuge ist die Picnic GmbH, Tochtergesellschaft des niederländischen Lebensmittellieferanten. Picnic ist ein Lebensmittellieferant, der sich durch die komplette Unternehmensstrategie umweltfreundlich aufstellt. Mittlerweile hat Picnic alleine in Deutschland mehrere Hundert elektrische Goupil Fahrzeuge für die Belieferung seiner Kunden im Einsatz.

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