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Wallbox-Förderung Mehrfamilienhaus 2026: Bis zu 2.000 € pro Stellplatz

  • Autorenbild: Norman Kassler
    Norman Kassler
  • 28. Apr.
  • 7 Min. Lesezeit

Millionen Menschen in Deutschland wohnen in Mehrfamilienhäusern — und genau für sie war das Laden eines Elektroautos bisher besonders kompliziert. Keine eigene Garage, keine eigene Wallbox, kein einfacher Weg zur Ladeinfrastruktur. Das ändert sich jetzt: Seit dem 15. April 2026 können Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und kleine Unternehmen eine neue Bundesförderung beantragen. Bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz stellt der Bund bereit — aus einem Gesamttopf von 500 Millionen Euro. In diesem Artikel erfährst du alles über das Programm „Laden im Mehrparteienhaus": wer antragsberechtigt ist, was gefördert wird, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und was du jetzt tun solltest.


Frau lädt E-Auto an einer Wallbox


Das Wichtigste in Kürze


  • Programmname: Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

  • Start: 15. April 2026

  • Fördervolumen: Bis zu 500 Millionen Euro

  • Förderhöhe: 1.300 bis 2.000 Euro pro Stellplatz

  • Antragstellung: Online über laden-im-mehrparteienhaus.de

  • Vergabe: Windhundprinzip — wer zuerst kommt, hat die besten Chancen

  • Antragsfrist: Bis 10. November 2026 (WEG, KMU, Privatvermieter) bzw. 15. Oktober 2026 (große Wohnungsunternehmen)


Warum gibt es die neue Wallbox-Förderung?


Wer in einem Einfamilienhaus wohnt, kann sich relativ einfach eine Wallbox installieren lassen. Für Bewohner von Mehrfamilienhäusern sieht die Realität anders aus: Komplizierte Eigentümerversammlungen, veraltete Elektroinstallationen in Tiefgaragen und hohe Kosten für den Netzanschluss machen das Projekt zur Herausforderung.

Die Bundesregierung will diese Lücke jetzt schließen. Das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" setzt Maßnahme 3 des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 um, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das Ziel: Auch Mieter und Bewohner von Mehrparteienhäusern sollen unkompliziert zuhause laden können.

Das Timing ist kein Zufall. Im März 2026 war bereits fast jeder vierte Neuwagen in Deutschland ein reines Elektroauto — die Nachfrage nach privater Ladeinfrastruktur wächst entsprechend schnell. Gleichzeitig zeigt der BDEW-Mobilitätsmonitor, dass Laden zuhause die mit Abstand beliebteste Lademöglichkeit ist.



Wer kann die Förderung beantragen?


Das Programm richtet sich an vier Zielgruppen:


1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Die WEG beantragt die Förderung für die gemeinsamen Stellplätze in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück. Wichtig: Der Antrag kann bereits vor dem förmlichen WEG-Beschluss gestellt werden — das erleichtert die Planung erheblich.


2. Einzelne WEG-Mitglieder

Auch einzelne Eigentümer innerhalb einer WEG können unter bestimmten Voraussetzungen selbst einen Antrag stellen.


3. Private Vermieter und KMU

Vermieter, die Wohnraum zur Verfügung stellen, sowie kleine und mittlere Unternehmen können die Förderung für ihre Mietobjekte beantragen.


4. Wohnungsbaugesellschaften

Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand durchlaufen ein eigenes wettbewerbliches Verfahren mit Antragsfrist bis zum 15. Oktober 2026.



Bundesförderung für Wallboxen.


Wie hoch ist die Förderung?


Die Zuschüsse werden als Festbeträge pro Stellplatz ausgezahlt — das macht die Kalkulation für WEGs und Vermieter besonders planbar:


Maßnahme

Förderbetrag pro Stellplatz

Vorverkabelung ohne Wallbox

1.300 €

Vorverkabelung mit Wallbox (bis 22 kW)

1.500 €

Vorverkabelung mit bidirektionaler Wallbox

2.000 €


Gefördert wird dabei nicht nur die Wallbox selbst, sondern das gesamte Paket: Vorverkabelung der Stellplätze, Ertüchtigung des Netzanschlusses, Kabelinfrastruktur, Elektroinstallation, Lastmanagementsysteme und notwendige bauliche Maßnahmen. Gerade bei älteren Bestandsgebäuden, wo die elektrische Infrastruktur oft aufwändig nachgerüstet werden muss, ist das ein enormer Vorteil.

Tipp: Wer sich für eine bidirektionale Wallbox entscheidet, bekommt nicht nur die höchste Förderung, sondern kann sein E-Auto künftig auch als Stromspeicher nutzen und damit Geld verdienen. Mehr dazu in unserem Artikel über bidirektionales Laden.


Welche Voraussetzungen gelten?


Bevor du einen Antrag stellst, solltest du diese Bedingungen prüfen:

  • Mindestens 20 % der Stellplätze müssen vorverkabelt bzw. mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden (offizielle BMV-Formulierung — im Zweifel gilt die Förderrichtlinie auf laden-im-mehrparteienhaus.de)

  • Die Ladeleistung darf maximal 22 kW pro Ladepunkt betragen

  • Das Objekt muss ein Mehrparteienhaus sein (laut Förderrichtlinie mindestens drei Wohneinheiten — Einfamilienhäuser sind ausgeschlossen)

  • Der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden — erst bestellen, wenn der Bescheid da ist

  • Die Wallbox muss auf der offiziellen Herstellerliste des Förderprogramms stehen

  • Der geladene Strom soll aus erneuerbaren Energien stammen — laut Förderrichtlinie wird eine eigene PV-Anlage oder ein Ökostromvertrag bevorzugt


Wichtig: Stellplätze in Tiefgaragen und Parkhäusern sind förderfähig, sofern sie zum Mehrparteienhaus gehören und ausschließlich von Bewohnern genutzt werden.



So stellst du den Antrag — Schritt für Schritt


Schritt 1: Förderfähigkeit prüfen

Auf dem offiziellen Portal laden-im-mehrparteienhaus.de gibt es einen QuickCheck, mit dem du vorab prüfen kannst, ob dein Objekt die Voraussetzungen erfüllt.


Schritt 2: Kostenvoranschlag einholen

Beauftrage einen Fachbetrieb für Ladeinfrastruktur mit einer Bestandsaufnahme. Du brauchst einen Kostenvoranschlag und ein Gesamtkonzept für den Antrag.


Schritt 3: Antrag online stellen

Die Antragstellung läuft digital über das Förderportal. Projektträger ist PricewaterhouseCoopers GmbH, fachlich betreut wird das Programm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH).


Schritt 4: Bewilligungsbescheid abwarten

Bei WEGs, KMU und Privatvermietern werden Anträge direkt nach Eingang bearbeitet — Windhundprinzip. Erst nach dem Bewilligungsbescheid darfst du Aufträge vergeben.


Schritt 5: Umsetzung und Abrechnung

Nach der Bewilligung hast du 9 Monate für die verbindliche Beauftragung und 24 Monate für die vollständige Umsetzung.



Achtung Windhundprinzip: Von den 500 Millionen Euro wird nichts reserviert. Sobald der Topf leer ist, gibt es keine Förderung mehr. Wer schnell handelt, hat die besten Chancen — das war beim KfW-442-Programm 2023 genauso, als die Mittel innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft waren.



Welche Wallboxen werden gefördert?


Nicht jede Wallbox ist automatisch förderfähig. Das Bundesverkehrsministerium führt eine offizielle Herstellerliste, die laufend aktualisiert wird. Förderfähig sind Ladestationen mit:


  • Typ 2 oder CCS-Anschluss

  • 11 kW oder 22 kW Ladeleistung

  • Kompatibilität mit Lastmanagementsystemen (wichtig bei mehreren Ladepunkten in einer Tiefgarage)


Zu den etablierten Herstellern, deren Modelle in der Regel gelistet sind, gehören unter anderem ABL, Heidelberg, go-eCharger, MENNEKES, Easee und Webasto. Die vollständige Liste findest du auf laden-im-mehrparteienhaus.de.



Unser Tipp: In unserem ausführlichen Wallbox-Vergleich 2026 findest du die besten Modelle nach Preis, Leistung und Funktionen im direkten Vergleich — inklusive Modelle, die für diese Förderung geeignet sind.


Autostrom-Tarif für die neue Wallbox


Wer sich eine Wallbox installiert, braucht auch den richtigen Stromtarif. Viele Energieversorger bieten spezielle Autostrom-Tarife an, die deutlich günstiger sind als reguläre Haushaltstarife. Mit einem dedizierten Ladestromzähler und einem separaten Autostrom-Vertrag sparst du oft zwischen 5 und 10 Cent pro Kilowattstunde.

Ein Vergleich lohnt sich: Je nach Verbrauch und Region können die Preisunterschiede zwischen Anbietern mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen. Besonders attraktiv wird es in Kombination mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses — die Förderung bevorzugt ausdrücklich Systeme mit eigener PV-Erzeugung.



Checkliste: Bist du förderfähig?


Nutze diese Checkliste, um schnell zu prüfen, ob dein Objekt für die Förderung in Frage kommt:


▢ Mehrparteienhaus (laut Förderrichtlinie mind. 3 Wohneinheiten)

▢ Mind. 20 % der Stellplätze werden vorverkabelt bzw. mind. 6 Stellplätze elektrifiziert

Mindestens 6 Stellplätze vorhanden

Mindestens 20 % der Stellplätze sollen vorverkabelt werden

Du bist Eigentümer, WEG-Mitglied, Vermieter oder KMU

Es wurden noch keine Aufträge an Installateure vergeben

▢ Ökostromvertrag oder PV-Anlage vorhanden bzw. geplant

Gewünschte Wallbox steht auf der offiziellen Herstellerliste


Alle Punkte erfüllt? Dann ab zum QuickCheck auf laden-im-mehrparteienhaus.de!



Rechtsanspruch: Mieter dürfen eine Wallbox verlangen


Was viele nicht wissen: Seit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) von Dezember 2020 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation an ihrem Stellplatz. Die anderen Eigentümer oder der Vermieter müssen dem grundsätzlich zustimmen — sie können nur noch über das "Wie" mitentscheiden, nicht mehr über das "Ob".

Das neue Förderprogramm macht die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs deutlich einfacher, weil die größte Hürde — die Kosten — jetzt erheblich reduziert wird.


Landesförderungen: Was zahlen die Bundesländer zusätzlich?


Neben der Bundesförderung gibt es in einigen Bundesländern ergänzende Programme:


Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Programm „ElektroMobilitätNRW" die Grundinstallation für private Ladeinfrastruktur mit bis zu 50.000 Euro und übernimmt maximal 20 Prozent der Investitionskosten.


Baden-Württemberg bezuschusst bei WEGs die Elektroinstallation (ohne Wallbox) mit bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt über die L-Bank. Achtung: Die Antragstellung wurde aufgrund hoher Nachfrage am 11. Februar 2026 vorläufig eingestellt.


Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen haben derzeit keine aktiven Landesprogramme. Hier bleibt die Bundesförderung der einzige Hebel.


Tipp: Frage immer auch bei deiner Kommune und deinem Stadtwerk nach. Kommunale Programme ändern sich kurzfristig, und vereinzelt gibt es Bündel-Angebote, die nicht als klassische Förderung auftreten, aber ähnlich wirken.

Wichtig: Eine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme ist in der Regel ausgeschlossen. Du kannst aber Zuschüsse für ergänzende Komponenten kombinieren — beispielsweise Landesprogramme für PV-Anlagen mit der Bundesförderung für die Wallbox.

Rechenbeispiel: Was kostet es dich wirklich?


Nehmen wir ein typisches Szenario: Eine WEG mit 12 Stellplätzen in der Tiefgarage möchte 6 davon mit Wallboxen ausstatten (50 % Quote):


Position

Kosten (geschätzt)

Ertüchtigung Netzanschluss

3.000 €

Vorverkabelung 6 Stellplätze

4.800 €

6 × Wallbox (je ca. 800 €)

4.800 €

Installation und Lastmanagement

2.400 €

Gesamtkosten

15.000 €

Förderung (6 × 1.500 €)

- 9.000 €

Eigenanteil

6.000 €


Pro Stellplatz verbleiben also nur noch rund 1.000 Euro Eigenanteil — verteilt auf die Eigentümer, die eine Wallbox nutzen wollen. Bei täglichem Laden mit günstigem Autostrom-Tarif amortisiert sich die Investition oft innerhalb von ein bis zwei Jahren gegenüber dem öffentlichen Laden.


Häufige Fragen zur Wallbox-Förderung 2026


Wird die Förderung über die KfW abgewickelt?

Nein. Anders als bei früheren Wallbox-Programmen läuft die neue Förderung nicht über die KfW, sondern über ein eigenes digitales Portal unter laden-im-mehrparteienhaus.de. Projektträger ist PricewaterhouseCoopers (PwC).


Mein Mehrfamilienhaus hat nur 4 Stellplätze — bin ich berechtigt?

Nein. Das Programm setzt mindestens 6 Stellplätze pro Antrag voraus.


Werden auch Tiefgaragen gefördert?

Ja, Stellplätze in Tiefgaragen und Parkhäusern sind förderfähig, sofern sie eindeutig zum Mehrparteienhaus gehören und nur von Bewohnern genutzt werden.


Kann ich die Förderung als Mieter beantragen?

Nein, antragsberechtigt sind nur Eigentümer, WEGs, Vermieter und KMU. Als Mieter kannst du aber deinen Vermieter auf das Programm hinweisen — und auf deinen gesetzlichen Anspruch auf eine Wallbox am Stellplatz.


Muss eine PV-Anlage vorhanden sein?

Nicht zwingend, aber der geladene Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Entweder über eine eigene PV-Anlage oder einen zertifizierten Ökostromvertrag. Systeme mit PV-Erzeugung werden bei der Antragsbewertung bevorzugt.


Kann ich die Förderung mit der E-Auto-Prämie 2026 kombinieren?

Ja! Die Wallbox-Förderung und die neue E-Auto-Kaufprämie sind zwei separate Programme, die sich problemlos ergänzen. Mehr zur E-Auto Prämie erfährst du in unserem Artikel über die staatliche E-Auto Förderung 2026.



Fazit: Jetzt handeln lohnt sich


Die neue Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser ist das größte Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur seit dem Auslaufen der KfW-Töpfe 2023. Mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz und einem unkomplizierten digitalen Antragsverfahren ist die Einstiegshürde so niedrig wie nie.


Aber: Das Windhundprinzip bedeutet, dass du nicht zu lange warten solltest. Die 500 Millionen Euro klingen viel, doch bei der großen Nachfrage können die Mittel schnell ausgeschöpft sein — wie beim KfW-442-Programm, das 2023 innerhalb weniger Stunden vergriffen war.


Wenn du wissen willst wie hoch die Kosten für ein E-Auto sind, nutze unsere großen Vergleichsrechner


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Obwohl wir die Inhalte sorgfältig recherchieren, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Förderprogramme, Fristen und Bedingungen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Förderrichtlinien und Informationen des Bundesministeriums für Verkehr unter laden-im-mehrparteienhaus.de. Für individuelle Fragen wende dich bitte an den Projektträger oder einen qualifizierten Fachberater. Aus den Inhalten dieses Artikels können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.


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