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THG-Quote

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungs-Quote) ist ein Instrument des Bundes, um den CO2-Ausstoß zu minimieren. Anbieter fossiler Brennstoffe sind gesetzlich verpflichtet ihre Treibhausgase (THG) zu reduzieren. Diese Reduktion muss einen bestimmten Wert erfüllen. Schaffen sie diesen nicht, müssen als Ausgleich Strafzahlungen geleistet werden. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können seit dem 1. Januar 2022 auch die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen e-Fahrzeugen als Ausgleich angerechnet werden, auch wenn diese Fremdpersonen gehören. Dieses Einsparungen können erkauft werden. Somit entsteht ein Handel, der von zahlreichen Agenturen durchgeführt wird. Jeder, der ein rein batteriebetriebenes e-Fahrzeug besitzt, kann seine eingesparten CO2-Emissionen vermarkten lassen.

Trading-Grafiken auf dem Computermonitor

Wer und welche Fahrzeugklassen für den Quotenhandel berechtigt sind:

Berechtigt ist der Fahrzeughalter (privat oder gewerblich), auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene  Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sind, d. h. derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eines e-Fahrzeuges eingetragen ist. THG-quotenberechtigt sind damit e-Pkws, e-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen N1, N2, N3), e-Busse (Fahrzeugklasse M3), e-Transporter und auch e-Motorräder ab der Klasse A1 (125 ccm).

Aktuell sind zulassungsfreie e-Fahrzeuge nicht mehr quotenberechtigt, auch wenn sie freiwillig zugelassen sind und einen Fahrzeugschein besitzen. Der Hintergrund: zulassungsfreie e-Fahrzeuge (z.B. elektrische Leichtkrafträder und Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge) benötigen im Jahr nur sehr geringe Strommengen. 

Freiwillig zugelassene e-Fahrzeuge erhalten erst dann eine Bescheinigung über die THG-Quote, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) bekanntgegeben wurde. Aktuell wurde aber bis jetzt kein solcher Schätzwert für zulassungsfreie e-Fahrzeuge ermittelt. 

Der Antrag auf die THG-Prämie kann unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, gestellt werden. Hauptsache derjenige, der die THG-Quote geltend machen möchte, ist in der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughalter eingetragen.

Warum schwankt die THG-Quote?

Der Auszahlungsbetrag der THG-Prämie kann schwanken, denn er unterliegt, wie bei Handel üblich, dem aktuellen Angebot und Nachfrage. Unvermittelte Krisen oder extreme Ereignisse können zudem zu einer schlagartigen Senkung des Preises führen und damit auch zu einer niedrigeren THG-Quote. Wenn weniger fossile Kraftstoffe im Umlauf sind, sparen die Mineralölkonzerne auch mehr Emissionen ein und benötigen daher weniger Einsparungen an Emissionen. Wie viel Geld als THG-Prämie beim Kunden ankommt, hängt also von der Höhe des Verkaufspreises und der Provision für den Dienstleister ab. Einige Anbieter bieten zweierlei Optionen an: 

1. Die Risikovariante, bei der die Auszahlung vom aktuellen Kurs zum Auszahlungszeitpunkt bestimmt wird. Oder

2. Der Garantiepreis, der meist unter dem bestmöglichen erzielbaren Tarif liegt, aber keinesfalls unter der festgesetzten Mindestauszahlung. 

Zweitere Variante wird bei den Anbietern oft schneller bearbeitet und die Auszahlung erfolgt zeitnah zur Antragsstellung.

Muss die Auszahlung der THG-Quote versteuert werden?

Die Prämienzahlungen aus dem Verkauf der THG-Quote können steuerpflichtig sein. Für Dienstwagen stehen in der Regel dem Unternehmen die Zahlungen aus dem Quotenhandel zu, die als Betriebseinnahmen versteuert werden müssen.

Darf jedoch der Arbeitnehmer, der das E-Fahrzeug als Dienstwagen nutzt, selbst die THG-Quote beantragen, so wird die Prämie als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.

Anders liegt der Fall bei Privatfahrzeugen: Da die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zuzuordnen sind, unterliegen sie auch nicht der Einkommenssteuer.

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