Welche Verkehrsregeln gibt es für welche Fahrzeuge? Die Vielfalt und die Anzahl der verkehrsteilnehmenden Fahrzeuge wachsen stetig. Mittlerweile gibt es zahlreiche Fahrzeugklassen, die sich im öffentlichen Straßenverkehr tummeln. Und damit hier nicht ein heilloses Chaos entsteht, helfen Regeln das Miteinander zu ordnen. Einerseits garantieren Verkehrsregeln einen respektvollen Umgang und schützen die Zweiradfahrer, andererseits ist die ein oder andere Regel diskussionswürdig. Hier das Wichtigste im Überblick.
Wusstest du schon, dass man mit e-Scootern weder auf dem Gehweg noch in der Fußgängerzone fahren darf?
Vielen Menschen sind die kleinen e-Scooter ein Dorn im Auge. Dabei liegen die Probleme eigentlich meistens gar nicht bei den e-Scootern selbst, sondern an deren Nutzung. Denn auch für die flinken Elektrokleinstfahrzeuge gibt es Regeln.
Zuallererst ist es wichtig zu wissen, wo man die Scooter überhaupt fahren darf. Denn entgegen dessen, was die meisten Leute machen, darf man nicht einfach fahren, wo man will. Im Gegenteil, es gelten auch für e-Scooter Verkehrsregeln! So darfst du deinen e-Scooter beispielsweise nur auf Radwegen bewegen, oder sollte kein Radweg verfügbar sein, auch auf der Straße. Allerdings ist das Fahren auf Gehwegen und gerade in Fußgängerzonen nicht erlaubt! Generell ähneln die e-Scooter Verkehrsregeln stark denen von Fahrrädern. Außerdem hilft auch oft gesunder Menschenverstand, denn für die Fußgängerzone sind die e-Scooter definitiv nicht geeignet. Es gibt zwar keine Helmpflicht, aber wir empfehlen immer einen Helm zu tragen, denn auch ein Unfall mit 20 km/h kann schlecht enden. Einen Führerschein benötigst du für e-Scooter nicht, dennoch gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Wichtig ist auch zu wissen, dass E-Scooter nicht als Auto-Ersatz gelten, wenn man das ein oder andere Bier intus hat. Allgemein eignen sich e-Scooter unserer Meinung nach zwar ideal für die erste und letzte Meile und können dadurch in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchaus ein Auto ersetzen, allerdings gelten für e-Scooter (wie für andere elektrische Zweiräder) dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autos. Gerade als Jugendlicher in der Probezeit, sollte man daher nicht auf dumme Gedanken kommen. Apropos dumme Gedanken: e-Scooter sind nur für 1 Person zugelassen und haben oftmals auch ein eher niedriges zulässiges Gesamtgewicht zwischen 100 kg — 150 kg. Das heißt zu zweit auf einem e-Scooter zu fahren ist keine gute Idee.
Muss man einen e-Scooter zulassen?
Ganz klar: Ja! Nur zugelassene e-Scooter sind auf deutschen Straßen erlaubt. Im Gegensatz zu Pedelecs (umgangssprachlich auch e-Bikes genannt) besteht für e-Scooter die Versicherungspflicht. Das heißt, dass ein kleines Versicherungskennzeichen benötigt wird. Die Versicherungen sind nicht allzu teuer und teilweise lassen sich schon gute Deals für ca. 30 € im Jahr finden. Zudem solltest du beim Kauf beachten, dass der Scooter den Mindestanforderungen an eine verkehrssichere Ausstattung entspricht. Das heißt konkret Bremsen und Lichter müssen zwingend vorhanden sein (klar, das halten die meisten wahrscheinlich sowieso für sinnvoll, aber man weiß nie auf welche Ideen Hersteller kommen, um Kosten zu senken).
Welche e-Scooter Verkehrsregeln gibt es sonst noch zu beachten?
Wie bereits angesprochen, unterliegen e-Scooter den ähnlichen Verkehrsregeln wie auch Fahrräder. Daher gelten für e-Scooter ebenfalls Fahrradampeln und auch Einbahnstraßen dürfen entgegengesetzt der Fahrtrichtung durchfahren werden. Genauso dürfen die meisten e-Scooter auch zusammengeklappt (soweit möglich) mit in die öffentlichen Verkehrsmittel mitgenommen werden. Hierbei aber immer besser beim lokalen Verkehrsanbieter nachfragen, was genau erlaubt ist.
Die Höchstgeschwindigkeit für e-Scooter in Deutschland ist auf 20 km/h limitiert. Eine Abweichung von 10 %, also 2 km/h wird toleriert. Aber besonders schnell ist das immer noch nicht. Unsere Nachbarländer sind hier nicht so strikt. Österreich erlaubt e-Scooter bis 25 km/h. Eine Versicherungspflicht ist nicht vorgeschrieben. Ebenso gilt dies in Spanien. 25 km/ darf man auch in Frankreich fahren, allerdings ist eine Versicherung obligatorisch. Ganz anders die Niederlande: Hier sind e-Scooter gänzlich verboten. Nur wenn der e-Scooter einen Sitz hat, gilt er als Moped und darf genutzt werden. Schade, dass Europa hier noch keine einheitliche Regelung gefunden hat.
Wenn du schon überzeugt von e-Scootern bist, dann guck doch mal, ob du den richtigen schon bei voylt findest oder mach den e-Finder, um das richtige Fahrzeug für dich zu finden.
e-Bike ist nicht gleich e-Bike
Die Fahrzeugklasse der e-Bikes wird unterschieden in Pedelecs, S-Pedelecs und e-Bikes. Der Unterschied liegt in der Motorenstärke und der Tretunterstützung bis zu einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit. Nur Pedelecs bis 25 km/h dürfen, wie andere nicht motorisierte Fahrräder, Radwege benutzen. Sie benötigen auch kein Versicherungsschild. S-Pedelecs zählen weder zu den Fahrrädern noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt ist. Außerdem benötigen sie ein saisonales Versicherungskennzeichen. Das Mindestalter für Fahrer von S-Pedelecs beträgt 16 Jahre, Fahrerlaubnis AM wird verlangt und es muss ein geeigneter Helm getragen werden. Auch die Promillegrenze gilt wie beim PKW: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit.
e-Mopeds – mit 45 km/h auf der Straße schleichend unterwegs
Fahrzeuge der Klasse L1e dürfen in Deutschland eine zulassungsbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Da kann es vorkommen, dass mancher Autofahrer in der City drängelt, denn das Moped ist somit langsamer als die auf der innerstädtisch erlaubten 50 km/h. Das sichere Fahrgefühl geht hier verloren.
Warum wird hier die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h limitiert?
Der Grund ist die 1992 beschlossene Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsbeschränkungen der Europäischen Union. In 7 der 12 EWG-Staaten galt davor bereits eine Beschränkung von 45 km/h. Drei Länder (darunter Deutschland und Österreich) wiederum hatten eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Kleinkrafträder bis 50 ccm von 50 km/h. Also passte man sich der Mehrheit an, um Handelshemmnisse abzubauen und den Binnenmarkt zu stärken. Zudem hat die Limitierung einen Sicherheitsaspekt. So kamen Noordzij, Forke, Brendicke und Chinn 2001 zu dem Schluss, dass die Fahrer von Kleinkrafträdern in den 90er Jahren vergleichsweise häufig verunglückten. 2018 widersprach die Unfallforschung der Versicherer dieser These. Sie kommen zu dem Schluss, dass mit der gedrosselten Geschwindigkeit der Roller die Unfallgefahr eher steigt, anstatt zu sinken. Auch die Zielgruppe hat sich inzwischen verändert. Eine Neubewertung dieser Regelung scheint uns überfällig zu sein.
Roller aus der DDR
In der DDR war die Höchstgeschwindigkeit für 50 cm³ Roller sogar 60 km/h. Für alle Roller aus der Bundesrepublik, die bis zum Jahr 2001 zugelassen oder in der DDR produziert wurden, gelten deshalb für diese Geschwindigkeiten Ausnahmeregeln. Sie dürfen weiterhin 50 bzw. 60 km/h fahren.
Dürfen e-Mopeds auf der Autobahn fahren?
Nein. Kleinkrafträder dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf Autobahnen fahren. Nur Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h dürfen Schnellstraßen nutzen. In der Schweiz sind es sogar 80 km/h.
Auch e-Motorräder unterliegen bestimmten Regeln
So ist das Fahren auf nur einem Rad untersagt und zieht ein Bußgeld nach sich. Hat ein Motorrad einen Defekt oder einen Platten, so darf es nicht von einem anderen Verkehrsteilnehmer abgeschleppt werden. Hier gilt: Wer sein Motorrad liebt, der schiebt. Wer sein Motorrad schnell mal an der Ecke parken möchte, muss auch hierfür ausgewiesene Parkflächen, die für PKWs oder Motorräder ausgewiesen sind, nutzen. Nur weil ein Motorrad weniger Parkfläche benötigt, darf es nicht gleich überall abgestellt werden. Und Achtung heißt es, wenn ein einzelner Helm am Wegesrand liegt! Da Motorräder nicht zwingend ein Warndreieck mit sich führen, gilt das Zeichen eines angelegten Helms als Warnhinweis auf eine Gefahrenstelle. Hier sollten andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit reduzieren und achtsam sein.
Wer sich – so wie wir - trotz dieser ganzen Vorschriften dir Lust am elektrischen Zweiradfahren nicht nehmen lässt, kann gerne in unserem Fahrzeugangebot stöbern. Auch für dich ist sicher das passende Fahrzeug dabei.